Einbürgerungen
Personen, die 2 Jahre in der Gemeinde Boningen Wohnsitz haben, können der Bürgergemeinde Boningen ein Gesuch für die Einbürgerung stellen, sofern die eidgenössischen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Haben sich auszuweisen, dass sie:
- handlungsfähig sind oder die gesetzliche Vertretung dem Gesuch zugestimmt hat.
- die schweizerische Rechtsordnung beachten.
- ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen.
Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
- müssen insgesamt 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben, davon 4 Jahre im Kanton Solothurn und mindestens 2 Jahre in der Gemeinde wohnhaft sein.
- Die Zeit zwischen dem vollendeten 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt.
Ferner haben sich ausländische Staatsangehörige darüber auszuweisen, dass sie:
- handlungsfähig sind oder die gesetzliche Vertretung dem Gesuch zugestimmt hat.
- die schweizerische Rechtsordnung beachten.
- ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen.
- genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden, Mitbürgerinnen und Mitbürger besitzen. Seit März 2011 werden die Sprachkenntnisse mit einem Test geprüft.
- die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennen und verstehen.
- mit den örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut sind.
Verfahrenskosten und Gebühren
Sie bemessen sich nach dem effektiven Bearbeitungsaufwand, sowie den zusätzlichen Auslagen. Sie betragen bei der Bürgergemeinde Boningen rund CHF 1'200.--. Der Kanton erhebt für das Kantonsbürgerrecht eine separate Gebühr.
Amt für Gemeinden, Zivilstand und Bürgerrecht, Solothurn
Kontakt und Bestellung der Unterlagen
Nähere Informationen und Unterlagen erhalten Sie bei der Bürgerschreiberin:
Nicole Kappeler
Im Bättel 301
4618 Boningen
Telefon 079 384 34 37
nicole.kappeler@bg-boningen.ch