Anlassbewilligungen
Die Einwohnergemeinden sind zuständig für die Erteilung von Anlassbewilligungen.
Eine Anlassbewilligung ist bei der Gemeinde zu beantragen, wenn an einem öffentlichen Anlass/einer öffentlichen Veranstaltung, der/die nicht in einem bewilligten Gastwirtschaftsbetrieb stattfindet, u.a. alkoholische oder alkoholfreie Getränke sowie Speisen zum Genuss an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben werden und öffentlicher oder privater Grund beansprucht wird.
Die Gesuche müssen mindestens 3 Monate vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde eingereicht werden.
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema "Veranstaltungen sicher durchführen":
www.event-safety-security.ch
Preis: gemäss Gebührenreglement
Dokumente
Gesuchsformular für Anlassbewilligung [doc, 133 KB]
Merkblatt für Anlassbewilligung [pdf, 159 KB]
Checkliste Brandschutz für Gastrobetriebe und Veranstaltungen [pdf, 119 KB]
Merkblatt Lärm Kt. SO [pdf, 58 KB]
Flüssiggas Checkliste Veranstaltungen [pdf, 253 KB]
Flüssiggas Reglement Veranstaltungen [pdf, 2.7 MB]
Flüssiggas Factsheet Kontrolle von Gasgeräten an Veranstaltungen [pdf, 209 KB]