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Sitzungen / Versammlungen

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung besteht aus den jeweils anwesenden Stimmberechtigten.

Aufgaben

Neben den in § 50 Gemeindegesetz (GG) aufgeführten Befugnissen stehen der Gemeindeversammlung weitere nicht übertragbare Befugnisse zu §56 GG.

Kompetenzen

Sie beschliesst Geschäfte, deren Auswirkung jährlich einmalig Fr. 50'000.00 , oder jährlich wiederkehrende Fr. 30'000.00 übersteigen.

Voraussetzungen

Alle stimmberechtigten Einwohner/Innen von Boningen können an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Die Einladung erfolgt 7 Tage im Voraus und wird im Anzeiger Thal Gäu Olten und auf der Webseite der Gemeinde Boningen publiziert.

Gemeinderat

Der Gemeinderat zählt 5 Mitglieder.

Aufgaben

Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde (§ 70 GG).

Kompetenzen

Er verfügt über folgende Finanzkompetenzen bis zu Fr. 50'000.00 pro Geschäft für neue einmalige Ausgaben und bis Fr. 30'000.00 pro Geschäft für neue jährliche wiederkehrende Ausgaben.

Voraussetzungen

Die Verhandlungen des Gemeinderates sind in der Regel öffentlich, aus wichtigen Gründen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

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