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Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung besteht aus den jeweils anwesenden Stimmberechtigten.

Gemeinderat
Der Gemeinderat zählt 5 Mitglieder.

Aufgaben:Gemeindeversammlung
Neben den in § 50 aufgeführten Befugnissen stehen der Gemeindeversammlung weitere nicht übertragbare Befugnisse zu §56 GG.

Gemeinderat
Der Gemeinderat ist das vollziehende und verwaltende Organ der Gemeinde §70 GG.
Kompetenzen:Gemeindeversammlung
Sie beschliesst Geschäfte, deren Auswirkung jährlich einmalig CHF 30'000.00 , oder jährlich wiederkehrende CHF 10'000.00 übersteigen.

Gemeinderat
Er verfügt über folgende Finanzkompetenzen bis CHF 30'000.00 pro Geschäft für neue einmalige Ausgaben und bis CHF 10'000.00 pro Geschäft für neue jährliche wiederkehrende Ausgaben.
Voraussetzungen:Gemeindeversammlung
Alle stimmberechtigten Einwohner/innen von Boningen können an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Die Einladung erfolgt 7 Tage im Voraus und wird im Anzeiger Thal Gäu Olten publiziert oder den Stimmberechtigten direkt zugestellt.

Gemeinderatssitzungen
Die Verhandlungen des Gemeinderates sind in der Regel öffentlich. Aus wichtigen Gründen kann er die Öffentlichkeit ausschliessen.
Nächste Sitzungen/Versammlungen:
Es wurde keine Sitzung dieser Kategorie gefunden.
Letzte Sitzungen/Versammlungen:
Datum Titel
13. Dez. 2011 20:00 Uhr Versammlung
14. Juni 2011 20:00 Uhr Rechnungsgemeinde
15. Juni 2010 20:00 Uhr Versammlung
15. Dez. 2009 20:00 Uhr Budgetgemeinde
8. Dez. 2009 20:00 Uhr Budgetgemeinde der Röm. kath. Kirchgemeinde
23. Juni 2009 20:00 Uhr Rechnungsgemeinde der Röm. kath. Kirchgemeinde
16. Juni 2009 20:00 Uhr Rechnungsgemeinde
9. Dez. 2008 20:00 Uhr Budgetgemeinde der Röm. kath. Kirchgemeinde

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Gemeindeverwaltung
Dorfstrasse 52, 4618 Boningen   Telefon: 062 216 85 44   Telefax: 062 216 85 43   E-Mail: info@boningen.ch
Öffnungszeiten: Montag 09:30 - 10:30 Uhr, Dienstag 09.00 - 10.30 und 15:00 - 19:00 Uhr,Donnerstag 09.30 - 10.30 Uhr Gültig vorerst bis 06. Juli 2012
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