Übertrittsverfahren in die Sekundarschule
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In den beiden Elternabendenden der 5. und 6. Klasse werden die Eltern frühzeitig und umfassend über das Übertrittsverfahren informiert. Ziel des Übertrittsverfahren Im Übertrittsverfahren von der 6. zur 7. Klasse wird evaluiert, in welche Stufe die Kinder eingeteilt werden sollen. Ziel ist es dabei, die Kinder dem richtigen Profil zuzuweisen, damit sie in der Sekundarstufe ihren Fähigkeiten und Interessen entsprechend optimal gefördert werden können. Grundlagen Im Übertrittsverfahren stehen folgende 3 Punkte im Zentrum: - Fachliche Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht (Zeitraum: August bis März der 6. Klasse)
- Leistung und Leistungsentwicklung in allen Fächern
- Arbeits- und Lernverhalten bezogen auf die Profile der Anforderungsniveaus B, E und P
Keine Übertrittsprüfung Das Übertrittsverfahren sieht keine kantonsweite Prüfung zur Einteilung in die Sekundarstufe vor. Es ist aber möglich, die Kinder an einer kantonalen Kontrollprüfung teilnehmen zu lassen. Wann beginnt der Übertrittsprozess? Im Übertrittsverfahren bekommen das Arbeits- und Lernverhalten ihren Stellenwert. Dabei orientieren sich die Kriterien an den Anforderungsniveaus der Sek B, E und P. Der Prozess beginnt bereits in der fünften Klasse: Die Eltern, Schülerinnen und Schüler und die Lehrperson schätzen gemeinsam das Arbeits- und Lernverhalten ein. Durch den Prozess soll eine gute Vorhersage (Prognose) der Entwicklung und damit der Passung stattfinden. Einbindung und Orientierung der Eltern In mehreren Standort- und Übertrittsgesprächen während der 5. und 6. Klasse werden die Eltern individuell über den Leistungs- und Entwicklungsstand ihrer Kinder durch die Klassenlehrperson informiert.
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