Hundesteuer 2020Gemäss Gesetz über das Halten von Hunden und der dazugehörigen Vollzugsverordnung hat der/die Hundehalter/in für jeden gehaltenen Hund, welcher vor dem 1. Januar 2020 geboren ist, eine jährliche Abgabe zu entrichten. Dokument Inserat_Hundesteuer_23.3.2020.pdf (pdf, 15.5 kB) Datum der Neuigkeit 23. März 2020
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